SinoNet: Standard: Chinesische Ehepartnerin eines Österreichers abgeschoben

Gregor Kneussel gregor.kneussel at gmx.net
Fre Mar 17 03:18:00 CET 2006


Ich kenne weder die Betroffenen noch die Hintergründe, doch der Fall
erscheint mir bemerkenswert, und ich bereue es, in den letzten
eineinhalb Jahren die offensichtlich äußerst beunruhigenden
Entwicklungen in Österreich nicht genauer verfolgt zu haben. Ich hatte
bisher gedacht, Israel sei das einzige westliche Land, das binationale
Ehen verbietet bzw. auseinanderreißt.

Gregor
_______________

http://derstandard.at/?url=/?id=2380688

Ehepartnerin eines Österreichers abgeschoben

Fremdenpolizei zerreißt erstmals binationale Ehe - Chinesin stellte
Niederlassungs-Antrag, der nicht beantwortet wurde

von Irene Brickner

Wien/Peking - Ein Monat lang saß die Chinesin Zou Youeying (40) auf der
Wiener Rossauerlände in Schubhaft. Für die Fremdenbehörden war sie
illegal im Land, obwohl sie nach ihrer Eheschließung mit einem
Österreicher guten Glaubens - und der vorjährigen Gesetzeslage
entsprechend - einen Niederlassungsantrag gestellt hatte, der bisher
noch nicht beantwortet worden ist. So wie bundesweit rund 100 andere
Betroffene auch, die derzeit - wie der Standard berichtete - in Angst
vor Inhaftierung leben.

Am Donnerstag in aller Frühe nun wurde wurde Zou Youeying (deren Fall
vergangene Woche im ORF-Report geschildert wurde) aus ihrer Zelle geholt
und zum Flughafen gefahren. Mit einem von österreichischer Seite
bezahlten Ticket wurde sie - via Moskau - ins Flugzeug nach Peking
gesetzt, wo sie am Freitag um 8.45 Uhr Ortszeit ankam: Die erste von den
Behörden trotz Widerständen und Rechtsschritten vollzogene Abschiebung
aus dem Kreis binationaler Ehepaare.

Keine aufschiebende Wirkung

"Diese Abschiebung ist ein extrem unfairer Schritt", sagt dazu
Rechtsanwalt Stephan Wehrberger aus der Wiener Kanzlei Herbert
Hochegger, die den Fall der Chinesin und ihres Mannes vertritt. Immerhin
habe sich die Frau nach ihrer Heirat im Mai 2005 streng gesetzeskonform
an die Behörden um Aufenthaltsberechtigung gewandt - und nicht
voraussehen können, dass das neue Niederlassungsrechts sie Anfang 2006
zur Illegalen machen werde.

"Bis zu letzten Minute"- so Wehrberger - habe man deshalb im
Innenministerium interveniert, um den Abtransport zu verhindern. Ohne
Erfolg, da der Berufung gegen einen Abschiebungsbescheid laut neuem
Fremdenpolizeigesetz keine aufschiebende Wirkung mehr zukommt. "Das
Verfahren muss nach den derzeit herrschenden Gesetzen abgewickelt
werden", meint denn auch der zuständige Ministerialbeamte, Berndt Körner
im Standard-Gespräch.

Völlig unklar sei jetzt, was mit Zou Youeying nach der erzwungenen
Rückkehr in China geschehen werde, merkt zu alledem Peter Marhold von
der Flüchtlingshilfsgruppe Helping Hands an. Die Frau habe in der
Vergangenheit in Österreich auch um Asyl angesucht, weil sie daheim die
Einweisung in ein Arbeitslager fürchtete. Dieses Verfahren sei negativ
beschieden worden, heißt es dazu aus dem Ministerium. Es spreche nichts
dagegen, dass sie - wie es das neue Niederlassungsgesetz bestimmt - an
der österreichischen Botschaft in Peking, also aus dem Ausland,
Aufenthaltsantrag stelle.

"Schubhaftexzess"

Von einem "Schubhaftexzess" seit Inkrafttreten des Fremdenpakets im
Jänner 2006 sprach am Donnerstag Grünen-Menschenrechtssprecherin
Terezija Stoisits. Die Zahl der Inhaftierten sei seit Jänner 2006 "um 40
Prozent gestiegen". Nach "75 Tagen Fremdenpaket" stellen die
Parlamentsgrünen Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) daher "75 Fragen".
(DER STANDARD, Printausgabe, 17.3.2006)
_______________

Gregor Kneussel
Verlag für fremdsprachige Literatur
Baiwanzhuang-Straße 24
100037 Beijing, China

北京市西城区百万庄大街甲24号
外文出版社·德文部
邮编:100037

(+86 10) 6899 6134 (Büro)
(+86 10) 6832 3200 DW 8903 (privat)
(+86) 137 1816 9745 (Handy)