[Pluslucis] Erinnerrung: Generalversammlung/Verein zur Förderung des phys. u. chem. Unterrichts/19.11.2013 Wien
pluslucis at lists.univie.ac.at
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So Nov 10 12:24:46 CET 2013
*Verein zur Förderung des physikalischen und chemischen Unterrichts
Einladung zur Generalversammlung 2013*
Zeit: Dienstag, 19. November 2013, 18:30 Uhr
Ort: Seminarraum der AECCs. 1090 Wien, Porzellangasse 4, Stiege 2,
3.Stock(Straßenbahn D -- Schlickgasse, U4 -- Rossauerlände)
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung, Beschlussfassung der Tagesordnung
2. Bericht des Obmanns
3. Bericht der Kassierin
4. Antrag auf Änderung der Statuten (s. unten)
5. Bericht der Rechnungsprüfer, Entlastung des Vorstands
6. Wahl des Vorstands und der Kassaprüfer für das Vereinsjahr 2013/14
7. Wahl des Beirats
8. Festsetzung des Mitgliedsbeitrags 2013/14
9. Fortbildungswoche 2014
10. Allfälliges
Anträge an die Tagesordnung mögen bis 12. November 2013 schriftlich
(Brief, Fax 01-4277-9711 oder als eMail an martin.hopf at univie.ac.at
<mailto:martin.hopf at univie.ac.at>) eingebracht werden.
Fortbildungswoche 2014: Vorschläge insbesonders zu Workshops und
Exkursionen sind willkommen!
Um zahlreichen Besuch ersucht der Vorstand!
Martin Hopf
Univ.-Prof. Dr. Martin Hopf
Verein zur Förderung des physikalischen und chemischen Unterrichts
Universität Wien
Österreichisches Kompetenzzentrum für Didaktik der Physik
Porzellangasse 4, Stiege 2
A-1090 Wien
Tel: +43-1-4277-71110
martin.hopf at univie.ac.at <mailto:martin.hopf at univie.ac.at>
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Antrag zur Änderung der Statuten (Harmonisierung bzgl Vereinsgesetz 2002
und Bundesabgabenordnung vor allem hinsichtlich der Gemeinnützigkeit des
Vereins)
§3 (3) soll wie folgt geändert werden:
(3) Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Subventionen und Förderungen
c) Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
d) Vermögensverwaltung (zB Zinsen, sonstige Kapitaleinkünfte, Einnahmen
aus Vermietung und Verpachtung usw.)
e) Erträge aus Vereinsveranstaltungen
f) Sponsorgelder
g) Werbeeinnahmen
§16 soll wie folgt geändert werden:
§ 16 Freiwillige Auflösung des Vereins
(1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer
Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2) Die Generalversammlung hat -- sofern Vereinsvermögen vorhanden ist
-- über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie eine
Abwicklerin oder einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu
fassen, wem diese(r) das nach Abdeckung der Passiva verbleibende
Vereinsvermögen zu übertragen hat.
(3) Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier
Wochen nach Beschlussfassung der zuständigen Vereinsbehörde schriftlich
anzuzeigen.
§17 soll neu eingefügt werden:
§ 17 Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung des Vereins oder bei
Wegfall des begünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten
Vereinszwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende
Vereinsvermögen, für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im
Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO) zu verwenden. Soweit
möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen zufallen, die gleiche
oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen.
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